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   VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16   

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https://dejure.org/2016,48484
VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16 (https://dejure.org/2016,48484)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 (https://dejure.org/2016,48484)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 1 VB 58/16 (https://dejure.org/2016,48484)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der in das Zivilrecht einwirkenden grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 12).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 105, 279 - Juris Rn. 99).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ein Gericht verstößt erst dann gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 -, Juris Rn. 36; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 -, Juris Rn. 11).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigen, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob sich das Gericht die Beantwortung der Beweisfrage auch ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen zutrauen darf, ist im Wesentlichen eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 75, 302 Juris Rn. 31; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 05.3.2009 - 1 BvR 127/09 -, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ein Gericht verstößt erst dann gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 -, Juris Rn. 36; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 -, Juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09

    Sarah Wiener

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigen, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob sich das Gericht die Beantwortung der Beweisfrage auch ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen zutrauen darf, ist im Wesentlichen eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 75, 302 Juris Rn. 31; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 05.3.2009 - 1 BvR 127/09 -, Juris Rn. 18).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 -, Juris Rn. 6).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06

    Beurteilung eines Sachverhalts aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 40/14

    Würdigung einer Zeugenaussage bei unerlaubter Handybenutzung

  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19

    Zurückweisung einer teils unzulässigen, iÜ offensichtlich unbegründeten

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 -, Juris Rn. 14; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 -, Juris Rn. 13).
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